Mittwoch, 5. Januar 2022

5.000,- € Belohnung zur Aufklärung des 9 Mio. € schweren Hamburger SPD-Subventionsskandals.

HANSE DIGITAL RECHERCHE
- Update 13.01.2021 -


"Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf.
Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher."
- Bertold Brecht, Deutscher Dramatiker, 1890-1977 -



Hamburg, 5. Januar 2022: Das Hanse Digital Magazin HANSEVALLEY lobt eine Prämie i. H. v. insgesamt 5.000,- € - in Worten: fünftausend Euro - zur umfassenden Aufklärung des millionenschweren SPD-Subventionsskandals um den Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel und den Geschäftsführer des "Next Media Accelerators" Nico Lumma aus. 

Die Belohnung bleibt ausgelobt bis zur Veröffentlichung der bislang geheimgehaltenen Vergabeakte, der Prüfung durch Vergaberechtler und der abschließenden, vergaberechtlichen Beurteilung der geplanten freihändigen Vergabe von 9 Mio. € für einen Fintech-Accelerator unter den SPD-Parteifreunden Dressel und Lumma.

Die Prämie wird im Rahmen einer Hanse Digital Recherche des Recherchemagazins HANSEINVESTIGATION Tippgebern oder Whistleblowern anteilig pro Person i. H. v. bis zu 2.000,- € ausgezahlt, die qualifizierte Informationen über den SPD-Subventionsskandal mit besonderem Augenmerk auf die freihändige Vergabe von 9 Mio. € Hamburger Coronahilfsgelder aus dem Landeshaushalt für einen Fintech-Accelerator liefern können.

Das Ziel des Ankaufs relevanter Informationen ist die Klärung eines haushalts- und/oder vergaberechtlichen bzw. gesellschaftlich und sozial relevanten Verstoßes der federführend beteiligten Hamburger SPD-Parteigenossen und mit ihnen verbundener Handlungsgehilfen im Umfeld der Hamburger Finanzbehörde, der Hamburger Finanzwirtschaft und des Startup-Accelerators „NMA“.

Die Redaktionsleitung von HANSEVALLEY ruft insbesondere aktuelle und/oder frühere Mitarbeiter involvierter Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Finanzwirtschaft und der Hamburger Startupszene auf, sich vertrauensvoll mit relevanten Informationen an die Redaktionsleitung des Hanse Digital Magazins zu wenden.

Die übermittelten Informationen dürfen zuvor nicht zur Nutzung und/oder Veröffentlichung an Dritte (z. B. an berichterstattende Medien oder Oppositionsparteien in der Hamburgischen Bürgerschaft) zur Verfügung gestellt worden sein. HANSEVALLEY erhält das Recht zur uneingeschränkten Nutzung inkl. teilweiser oder vollständiger Veröffentlichung sowie der Vergabe von Nutzungsrechten an weitere Medien unter Berücksichtigung des Quellenschutzes.

Die schriftlich oder persönlich übermittelten Informationen müssen fachlich nachvollziehbar sein und durch mindestens eine zweite Quelle bzw. die Vorlage untermauernder Unterlagen bestätigt werden. Redakteure von HANSEVALLEY werden die Informationen nach journalistischen Kriterien prüfen, auf ihre Glaubwürdigkeit hin einstufen und diskriminierungsfrei bewerten.

Die vertrauliche Bereitstellung von Informationen für die Recherche, Redaktion und Veröffentlichung durch das Hanse Digital Magazin HANSEVALLEY unterliegt dem besonderen Informantenschutz journalistisch tätiger Einrichtungen gemäß Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO). Redaktionelle Mitarbeiter von HANSEVALLEY verpflichten sich darüber hinaus dem Deutschen Pressekodex des Presserats.

Dies umfasst insbesondere die wahrheitsgemäße Berichterstattung gemäß §1, die sorgfältige Recherche gemäß §2 sowie den Schutz der Vertraulichkeit und personenbezogener Daten im Rahmen des Redaktionsgeheimnisses gemäß §5. Die Redaktion verpflichtet sich weitergehend dem Hanse Digital Codex HANSECODEX, vor allem einer von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unabhängigen und unvoreingenommenen Berichterstattung. 

Die Redaktion von HANSEVALLEY behält sich vor, straf- und/oder zivilrechtlich relevante Informationen nach Bekanntwerden und Bewertung zu einer Anzeige zu bringen und ggf. der zuständigen Staatsanwaltschaft für weitergehende Ermittlungen und ein Verfahren unter Berücksichtigung des besonderen Informantenschutzes zur Verfügung zu stellen.

HANSEVALLEY unterliegt dem deutschen Medienrecht - u. a. in Bezug auf Meinungsfreiheit, Rezipienten- und Pressefreiheit, das Nutzungs- sowie das Urheberrecht. HANSEVALLEY bringt persönliche und öffentlich verbreitete Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen sowohl gegen Protagonisten als auch gegen Mitglieder der Redaktion gemäß Persönlichkeitsrechten § 184b in Verbindung mit 184d, § 185 bzw. § 187 sowie gemäß § 1 Abs. 3 NetzDG ausnahmslos zur Strafanzeige. Gerichtsstand ist Berlin.

Hinweise, Hintergründe und Dokumente übermitteln Sie bitte über diese Kontaktdaten: 

HANSEINVESTIGATION - Das Hanse Recherche Magazin
Redaktion: 040 / 22 86 30 40


 Hanse Digital Redaktion: 

HANSEVALLEY hat einen Fragenkatalog zum Subventionsskandal bei den Hamburger SPD-Parteigenossen:

HANSEINVESTIGATION: Wer wird Millionär? Die 9-Millionen-Euro-Frage im Lummaland.

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