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Dienstag, 4. Februar 2020

HANSEADMINISTRATION: Algorithmen und künstliche Intelligenz in der Verwaltung.

HAMBURG DIGITAL AUTOREN


Friedrich-Joachim Mehmel:
9 Thesen zu Chancen und Risiken, demokratischer Legitimation und rechtsstaatlicher Kontrolle bei der Algorithmisierung der Verwaltung

Der ehem. Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel
Foto: Privat
Die Digitalisierung unserer Welt führt in Staat und Gesellschaft dazu, dass technische Systeme in Entscheidungsprozesse einbezogen werden oder sogar autonom entscheiden. Diese Entscheidungssysteme basieren auf Algorithmen, auf die sich zunehmend die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit richtet. 

Werden Systeme, die Algorithmen – zunehmend basierend auf „künstlicher Intelligenz (KI)“ – nutzen, in die Steuerungs- und Entscheidungsprozesse der öffentlichen Verwaltung einbezogen, wirft dies Fragen in Bezug auf die demokratische Legitimation ihres Einsatzes, den Grundrechtsschutz, das Rechtsstaatprinzip und den effektiven Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte auf. 

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Vorreiter in Sachen der Digitalisierung der Verwaltung. Vor etwas über einem Jahr haben sich Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen aus Wissenschaft und Praxis in einer u. a. vom Rechtsstandort Hamburg e. V., dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und dem Fachbereich Informatik der Universität Hamburg unter Mitwirkung der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg im Hamburger Rathaus in einer Fachtagung thematisch in der Schnittstelle von Technik und Recht ausgetauscht. 

Gegenstand waren Wirkungen und Nutzen von Algorithmen und künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, die aus ihrer Einbindung erwachsenden Probleme für den Grundrechts- und Datenschutz, das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip und die Verwaltungsgerichtsbarkeit und mögliche Lösungsansätze (www.ki-und-verwaltung.de).

Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen haben Professor Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut (Hamburg) und ich als Mitveranstalter die folgenden 9 Thesen verfasst, um Impulse für die weiteren Diskussionen der Digitalisierung in der Verwaltung zu geben. Nach wie vor werden die Debatten über den Einsatz künstliche Intelligenz in erster Linie technisch geführt. Zunehmend werden auch immer wieder ethische Fragen aufgeworfen. 

Darüber hinaus wird immer deutlicher, will man Chancen und Risiken der Digitalisierung in einer vernünftigen Balance halten, dass das Augenmerk auch auf die sich aus dem demokratischen Rechtsstaat unseres Grundgesetzes ergebenden Implikationen zu werfen ist. Ohne normativer Anforderungen wird dies nicht zu erreichen sein. Dabei bieten die neun Thesen auch Ansatzpunkte für den Einsatz künstliche Intelligenz nicht nur in der Verwaltung, sondern auch darüber hinaus.


9 Thesen zu Chancen und Risiken, demokratische Legitimation und rechtsstaatliche Kontrolle bei der Algorithmisierung der Verwaltung

1) Das Potential für die Unterstützung von Verwaltungsentscheidungen durch auf algorithmischer Datenverarbeitung basierende Systeme ist groß. Hinter dem  - missverständlichen – Begriff der „künstlichen Intelligenz“ verbergen sich Leistungssteigerungen der Systeme in Hinblick vor allem auf das Klassifizieren, Optimieren, das Entdecken von Anomalien und das Vorhersagen angeht. Das Verwaltungsverfahren kann effektiver und effizienter gestaltet werden.

2) Bei der Entwicklung und Implementierung von technischen Systemen in der Verwaltung ist die Überprüfbarkeit auch durch Verwaltungsgerichte mitzudenken. Dies schließt den Einsatz von Systemen auf Basis maschinellen Lernens und neuronaler Netze nicht aus, stellt aber Anforderungen vor allem an Nachvollziehbarkeit, Erklärbarkeit, Inspizierbarkeit und Transparenz.

3) Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die Notwendigkeit demokratischer Legitimation und die durch Grundrechte gezogenen Grenzen sollten bereits bei der Gestaltung der Systeme beachtet werden („Rule of Law by Design“). Dies wird um so wichtiger, je autonomer die technischen Systeme agieren. Entsprechende Zertifizierungen könnten helfen, bei neuen Projekten auf gute Praktiken aufzubauen, die anderswo entwickelt wurden. Dazu gehört auch die Qualitätssicherung der Datensätze, die für maschinelles Lernen genutzt werden.

4) Entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Einbeziehung von Algorithmen ist das gesamte sozio-technische System. Dass – wie oft gefordert – letztlich ein Mensch entscheidet, verändert nur dann die Entscheidungsqualität, wenn er oder sie im Prozess tatsächlich eine eigenständige Entscheidung treffen kann. Die Einführung neuer Technologien sollte zudem aus (berufs-)ethischer Perspektive beständig reflektiert werden.

5) Vor jedem Einsatz von Systemen, die Künstliche Intelligenz nutzen, sollte eine einsatzfeldspezifische Folgenabschätzung stattfinden, die veröffentlicht und später regelmäßig mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen wird.

6) Bei der Entwicklung von Systemen hat die Verwaltung als Nachfrager die Möglichkeit, den Alternativreichtum von am Markt verfügbaren Systemen zu erhöhen und so Pfadabhängigkeiten und Vermachtungen zu reduzieren. Dabei kann die Kooperation mit der Startup-Szene hilfreiche Impulse geben. 

7) Eine gerichtliche Entscheidung kann aus rechtlichen Gründen nicht von technischen Systemen selbständig getroffen werden. Der reflektierte, assistierende Einsatz von technischen Systemen kann aber eine Antwort auf die Zunahme der Komplexität richterlicher Tätigkeit bei erhöhtem Bedürfnis nach rascher Entscheidung sein.

8) Die Einführung der Systeme in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit setzt entsprechendes Wissen voraus; dies betrifft auch den Gesetzgeber, der die Grundlagen für das Handeln schafft. Modellprojekte sollten daher Wissenspartnerschaften zwischen Verwaltung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Wissenschaft und Wirtschaft fördern. Das experimentelle Ausprobieren von neuen Regeln (bspw. durch „Sandboxing“) gehört dazu.

9) Die Optimierung des Einsatzes technischer Systeme mit Blick auf die rechtlichen Anforderungen ist ein fortlaufender interdisziplinärer Prozess. Er setzt voraus, dass innerhalb der Einsatzfelder aber auch übergreifend gelernt werden kann. Wegen der Erfahrung mit der Zusammenarbeit über die Grenzen von Disziplinen und Theorie und Praxis hinweg bietet sich Hamburg als Plattform dafür an.


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Friedrich-Joachim Mehmel ist Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts und des Hamburgischen Verfassungsgerichts a. D. sowie Vorsitzender des Rechtsstandort Hamburg e. V. Die inhaltliche Verantwortung für den Gastbeitrag liegt beim Autor. 

Sonntag, 7. April 2019

HANSEPERSONALITY Benny Bennet Jürgens: In unserer Jetzt-und-Sofort-Gesellschaft muss der Mehrwert sofort spürbar sein.

HAMBURG DIGITAL INTERVIEW


NECT-Co-Founder Benny Bennet Jürgens
Foto: Maximilian Probst

Neues Konto, neue Karte, neue Versicherung: 42 Mio. Deutsche nutzen Banken und Versicherungen immer häufiger online und mobil. Doch mit digitalen Kunden kommt auch das digitale Risiko. Um illegaler Geldwäsche und Versicherungsbetrug Einhalt zu gebieten, müssen wir uns mit Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Und dann das Horror-Szenario: Kurz vor Feierabend in einer endlosen Schlange mit Paketabholern in der Postbank stehen. Willkommen bei Post-Ident.

Clevere Unternehmer ersparen uns den Weg zur Post und bieten mit Video-Ident einen Service über PC und Smartphone an: Per Video-Telefonat schwenken wir unseren Perso vor der Kamera, lesen Nummern vor und ärgern uns, wenn die Webcam zu schwach ist und die Verbindung abbricht. Doch jetzt wird die Identifikation richtig digital - ohne Agent, ohne lästiges Telefonat. Aus Hamburg kommt Selfie-Ident von NEXT, dem Serien-Award-Gewinner der Jahre 2017 und 2018. Unser HANSEPERSONALITY ist Co-Geschäftsführer Benny Bennet Jürgens:


Herzlichen Glückwunsch zur NECT-App, die wir zur Registrierung des mobilen Services der Krankenkasse HEK genutzt haben. Gleich beim ersten Mal hat alles geklappt. Keine 4 Versuche, wie bei S-Direkt fürs "Yomo"-Konto, keine kaputte App wie bei WebID für "Verimi". Ihr seid jetzt mit "Selfie-Ident" für die HEK , die R+V und 7 weitere Versicherungen im Markt. Erklär' unseren Lesern doch einmal, wie sich Euer Service von anderen Ident-Anbietern unterscheidet?

Wir haben eine Technologie entwickelt, die eine Self-Service-Identitätsfeststellung für natürliche Personen ermöglicht. Da unser Selfie-Ident vollständig automatisiert ist, können Nutzer Ihre Identität 24/7 ohne Wartezeit und an jedem Ort erledigen. Die KI-basierte Softwarelösung ist auf Nutzerfreundlichkeit sowie Kosteneffizienz optimiert und besonders relevant für regulierte Unternehmen, die bei der Erfassung von Kundendaten hohen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. 


NECT-Macher Benny Bennet Jürgens, CEO (li.) und Carlo Ulbrich, CSO (re.)
Foto: Maximilian Probst

Unser technologiebasierter Prozess bedarf keiner menschlichen Kontrolle mehr, sodass wir fünf mal günstiger, aber - viel wichtiger - auch wesentlich sicherer sein können. Wir verbinden also kompromisslos (und wahrscheinlich zum ersten mal) Nutzerfreundlichkeit mit den höchsten Sicherheitsanforderungen. Wir haben also eine echte Win-Win-Win-Situation. Die Nutzer werden geschützt und erleben trotzdem einen nutzerfreundlichen Prozess. Die Unternehmen gewinnen mehr Kunden für Ihre Dienste, weil weniger Nutzer abbrechen - und Sie können dazu noch 75% der Kosten sparen. Und wir haben unser Ziel erreicht, die Industrie der Identitätsfeststellung zu revolutionieren. 

Im November 2015 habt ihr bei der Gründerakademie der Wirtschaftsjunioren die Idee zu einem Konzept weiterentwickelt. Seit 2017 arbeitet Ihr an der NECT-App und im September 2018 habt Ihr mit R+V den ersten Kunden freigeschaltet. 4 Jahre nach der Idee seid ihr mit einem voll digitalen Service live und habt in den App-Stores 4,9 von 5 Sternen. Worauf legt ihr bei Selfie-Ident besonderen Wert?

Wir legen auf zwei Aspekte jederzeit Wert: Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit. Dabei sparen wir weder an dem einen noch an dem anderen Aspekt. Wir haben die kompletten internationalen gesetzlichen Anforderungen betrachtet und die jeweils strengsten Anforderungen umgesetzt. Dabei haben wir uns stets gleichzeitig überlegt, wie wir dies so nutzerfreundlich abbilden können, dass Selfie-Ident keine spürbare Hürde beinhaltet.

Hier konnten wir aus unserer Erfahrung profitieren - sind aber vor allem auch Wege gegangen, die andere für nicht umsetzbar hielten. Das bedeutet sicher den einen oder anderen Umweg und viel Ausprobieren, aber am Ende lohnt sich das Überdenken von bestehenden Meinungen fast immer. Damit wir aber nicht nur irgendeine großartige Technologie in unserem Labor entwickeln, haben wir jeden Entwicklungsschritt von realen Nutzern beurteilen lassen. So wurde Selfie-Ident noch vor der Veröffentlichung von 10.000 Usern getestet. 

An dieser Stelle müssen über Sicherheit sprechen: Die Wirtschaftswoche hat im Live-Test das Foto-Ident-Verfahren bei der Berliner Startup-Bank N26 als unsicher entlarvt. Nun macht man bei Euch ja auch Fotos des Personalausweises. Damit ist Selfie-Ident ja ein ähnliches Verfahren. In wiefern könnt Ihr Betrug wie bei N26 ausschließen?

Ich muss hier betonen, dass wir im Gegensatz zum Foto-Ident-Verfahren mit Videos arbeiten. Der Nutzer macht eine kurze Videosequenz seines Ausweisdokuments und nicht nur ein simples Foto. Die Verarbeitung von Videos ermöglicht es uns, beugungsoptisch wirksame Sicherheitsmerkmale auszuwerten, die bei Bewegung des Ausweisdokuments überprüfbar werden. Beispielsweise Hologramme oder optisch variable Farbe. 


Ein Teil des heutigen NECT-Teams in Hamburg
Foto: NECT

Diese Sicherheitsmerkmale sind extrem schwer bis nahezu unmöglich zu fälschen. So fliegen Betrüger bei Selfie-Ident sofort mit ihren Photoshop-manipulierten Ausweisdokumenten auf, mit denen Sie bei den Foto-Ident-Anbietern ziemlich sicher durchgekommen wären.

Es gibt eine ganze Reihe von Identity-Verification as a Service-Anbietern, wie IDNow, PostIdent, S-Direkt, WebIDent und YES. Dazu kommen die Single-Sign-On-Datensammler von NetID und Verimi. Während NetID die Medienkonzerne im Boot hat und Verimi den Bankenmarkt anvisiert, hat S-Direkt die Sparkassen-Konten und IDNow oder WebIDent diverse Kunden, wie N26. Wo ist da Platz für Eure Lösung?

Wir haben uns bewusst für die Assekuranz als Kunden entschieden. Die hier vorherrschende Methode war der Aktivierungsbrief. Sehr günstig aber vollkommen analog. Bezahlbar für die Unternehmen, aber hohe Abbruchraten bei den Nutzern. Die Kosten eines Video-Idents sind bis zu zehnmal höher als der Aktivierungsbrief. Mit Selfie-Ident haben wir also für jeden leicht erkennbar eine echte (meint wirtschaftlich attraktive), digitale Alternative zum Aktivierungsbrief geschaffen.

Ihr wachst bei den Nutzerzahlen schneller als Verimi von Deutscher Bank und Allianz mit 100 Mio. € Kapital. Mal davon abgesehen, dass die Login-Allianz schon zum 2. Mal einen CEO verloren hat. Wie kommt es, dass Selfie-Ident zu rocken scheint - und ein Millionen schwerer Anbieter nicht so richtig zum Fliegen kommt - trotz aller Erfolgsmeldungen?


Das Geheimnis liegt im Video - statt im Foto.
Grafik: NECT

Wenn Unternehmen eines im letzten Jahrzehnt gelernt haben sollten, dann dass sie kundenzentriert und nicht eigenzentriert denken müssen. Die Generalschlüssel-Intiativen der großen deutschen Old-Economy-Konzerne scheinen aber vor allem ihre eigenen Probleme lösen zu wollen: Beispielsweise, wie sie mit dem Generalschlüssel die E-Privacy Verordnung leichter umsetzen können. Der Mehrwert für den Kunden entsteht erst in einer sehr langfristigen Nutzung. In unserer Jetzt-und-Sofort-Gesellschaft muss der Mehrwert aber sofort spürbar sein. Das schafft aus meiner Perspektive bisher keiner der Anbieter und die öffentlich einsehbaren Installationszahlen (10.000+) von beispielsweise Verimi scheinen mir da recht zu geben. 

Wir sind 2016, also noch bevor es die anderen Anbieter gab, bereits mit dem Generalschlüssel-Gedanken gestartet, haben dann aber schnell gemerkt, dass wir das Problem für den Nutzer evolutionär und nicht als Disruption lösen müssen. So kann der Nutzer einen klaren Vergleich ziehen. Der Mehrwert von Selfie-Ident gegenüber den bisherigen Verfahren, wie dem Aktivierungsbrief oder Video-Ident, ist dem Nutzer sofort und ohne großen Erklärungsaufwand klar. Deswegen waren wir auch schon im ersten Monat im Einsatz bei der R+V Versicherung das beliebteste Verfahren zur Identitätsfeststellung. 

Gehen wir ans Eingemachte: Bei unserem Interview im Spätsommer 2017 wart Ihr zu Zweit in einem kleinen Büro über einem Postenmarkt in Harburg. Heute habt Ihr 10 Angestellte. Bis Ende dieses Jahres wollt ihr die Zahl Eurer Mitarbeiter mehr als verdoppeln, plus Werkstudenten. Hand aufs Herz: Wer finanziert Euch und wie verdient Ihr schon richtig Geld?

Zwischen Mai 2017 und Mai 2018 wurden wir im Rahmen des InnoRampUp-Programms von der Stadt Hamburg und aus EU-Mitteln zur regionalen Förderung unterstützt. Das Ziel ist die regionale Wirtschaftsförderung und der Aufbau von Arbeitsplätzen. Ich denke, dass dies mit unserem Case sehr gut erreicht wurde.


Benny Bennet Jürgens pitcht sein noch junges Startup.
Foto: NECT 

Im Jahr 2018 haben wir für das weitere Wachstum ein siebenstelliges Investment von DvH-Ventures (Dieter von Holtzbrinck Ventures, die Red.) erhalten. Mit der Höhe unserer Umsätze liegen wir bereits in einem Bereich, den nur 1% der Startups in unserer Phase erreichen. Unser Ziel ist es, dass wir in 2019 einen weiteren Investor aufnehmen können – aber nicht müssen.

Zu guter Letzt unsere traditionelle Hamburg-Frage: Ihr habt so gut wie alle Startup-Preise in Hamburg abgeräumt, die abzuräumen waren. Ihr wurdet von der IFB-Förderbank unterstützt. Wie beurteilst Du die Förderung von Tech-Startups an Alster und Elbe: Was läuft schon richtig gut - und wo würdest Du Dir - für Euch und andere - ein bisschen mehr "Drive" wünschen? 

Ich denke, dass Hamburg ein toller Standort zum Gründen ist. Die Stadt ist wunderschön und die Menschen offen, sodass man gute Karten hat, Talente aus der ganzen Welt in sein Startup zu holen. Hier könnte die Stadt einem jungen Unternehmen unter die Arme greifen. Bürokratiehürden senken ist hierbei nur die eine Sache. 

Da ein echter Fachkräftemangel vorherrscht, wäre es vielleicht eine Idee, die Einstellungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen, sodass junge Unternehmen frische Talente anziehen können, die dann vielleicht auch sehr langfristig sesshaft in der Stadt werden und so den gesamten Wirtschaftsraum fördern. Immerhin ist das Vorhandensein von Fachkräften eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl des Standorts für Unternehmen.


*  *  *

Herzlichen Dank für Deine Offenheit!
Das Interview führte Thomas Keup.

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 Hamburg Digital Background: 

HANSESTARTUPS: NECT - Damit Benny auch wirklich Benny ist.
hansevalley.de/2018/01/hansestartups-nect.html

#NoBullshit: So führt man die Startup-Bank N26 an der Nase rum:
wiwo.de/videos/wiwo-videos/video-so-leicht-laesst-sich-mit-einem-gefaelschten-ausweis-ein-konto-eroeffnen/23180760.html

 Hamburg Digital Service: 

NECT Selfie-Ident im Einsatz bei der R+V Versicherung:
vimeo.com/309664520

NECT Selfie-Ident Einführungsvideo:
vimeo.com/290374136

Mittwoch, 30. Mai 2018

HANSEINVESTIGATION: Cherrypicker WorkGenius - Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Jobcenter.

HAMBURG DIGITAL RECHERCHE

Gesundheit ist das nächste Megathema: Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" prophezeit uns in der aktuellen Ausgabe den "Doktor Algorithmus". Google, Apple, Facebook und Amazon werten Fitness-Apps aus, gründen Krankenversicherungen, forschen an AR- und VR-Lösungen für Operationssäle und implantierbare Minicomputer. Die großen Hamburger Krankenkassen DAK und Techniker wissen: die Zukunft gehört der Gesundheit.



Die Wirtschaft steht vor einem Paradigmenwechsel: die Wegwerfmentalität beim Personal nach 30 Jahren Hamsterrad funktioniert nicht mehr, die Alterspyramide steht auf dem Kopf, Fachkräftemangel bremst Innovationen und die Digitalisierung aus. Im nächsten Aufschwung geht es um die Wissensgesellschaft. Das Hamburger Startup WorkGenius will die 150% fitten mit zweifelhaften Methoden selektieren - und damit groß Kasse machen. Eine Hamburg Digital Recherche:

Gesundheit - das heißt heute Diagnosen, Behandlungen, Kuren. Und wenn nichts mehr geht: Berufsunfähigkeit, Frühverrentung, Abstellgleis. So schleust die Wirtschaft seit Jahrzehnten Arbeitnehmer nach Schule, Studium und Ausbildung durch die Mühlen der Betriebe. Mit 50 dann der Tritt vor die Tür: zu alt, zu unflexibel, zu teuer. SPD-Altkanzler Schröder verantwortet mit den Hartz-Gesetzen den Dammbruch. Ein Hamburger Startup geht noch einen Schritt weiter: WorkGenius - zuvor Mylittlejob - filtert die Schwachen, die nicht 150% Leistungsfähigen mit einem zweifelhaften Psychotest aus, bevor sie eine Chance haben.


Die algorithmusbasierte Personalplattform WorkGenius:
"Complient-conform" oder menschenfeindliche Selektion?
Screenshot: HANSEVALLEY

3,5 Millionen Euro investieren die ehrenwerten Verlegerenkel Axel Sven Springer und John Jahr jr. sowie Kanzleiinhaber und Springer-Aufsichtsrat Oliver Heine im Sommer 2017 im Rahmen der Series A in das Hamburger Later Stage-Startup Mylittlejob. Die Bewertung des künftigen Geschäfts: ein "mittlerer achtstelliger Bereich" - heißt im Klartext: 50 Millionen Euro Profitpotenzial - oder mehr. Verlegerkinder, Aufsichtsrat, Privatinvestoren und Family Offices wissen, was sie finanzieren: eine Algorithmen-basierte Selektion von Menschen. Das erinnert an ganz dunkle Zeiten, durch die der Verlegernachwuchs offenbar sein Geld mehren lassen will.

John Jahr sagt dazu stolz gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Bilanz seines Freundes und Co-Investors Axel Sven Springer: "Das Recruiting- und Matching-Modell von Mylittlejob antizipiert einen Umbruch im Arbeitsmarkt, der sich leise hinter uns aufbaut und unsere Rolle in der Wirtschaft verändern wird“. Der Enkel des gleichnamigen Hamburger Verlegers weiter: „Persönlich überzeugt haben mich die Gründer, weil sie gleichzeitig auf originäre Qualität setzen und groß denken, was ich in dieser Kombination heute nicht oft sehe.“

Algorithmusbasierte Jobvermittlung mit 50 Mio. Euro schwerer Bewertung.

Besitzen die beiden Gründer und Datensammler wirklich die unterstellte Qualität? Daniel Barke und Marlon Litz-Rosenzweig, Gründer und Geschäftsführer der Mylittlejob GmbH aus dem Herrengraben in der Hamburger Neustadt, wissen was sie tun: In 5 Jahren wollen sie Menschen und Arbeitsplätze automatisiert zusammenbringen, berichtet Daniel Barke im Rechercheinterview. Dabei gibt sich der im Grindelviertel beheimatete Betriebswirt Barke äußerst menschenfreundlich: "Langfristig wollen wir Menschen wieder die Chance geben, zu arbeiten." Was altruistisch klingt, hat eine 50 Mio. Euro schwere Bewertung bekommen.


Mylittlejob-Gründer Daniel Barke und Marlon Litz-Rosenzweig:
"Menschenfreunde" oder Elite-gebildete "Cherrypicker"?
Pressefoto: WorkGenius

Dabei hat alles tatsächlich idealistisch angefangen: München, irgendwann zwischen 2009 und 2012. Daniel ist in seinem Bachelor-Studium in München - und findet keinen Ferienjob. Wie es ein guter Nachwuchsunternehmer tut, betrachtet er das Problem aus einer wirtschaftlichen Perspektive: Für Arbeitgeber ist das Finden, Auswählen, Anstellen, Anmelden und Einarbeiten ein zeitraubender Prozess. Für kurzfristige Aushilfen gilt dies umso mehr. Mit seinem besten Freund aus der Schulzeit denkt er darauf rum, wie man das Matchen von Jobs und Studenten besser organisieren kann.

Wie bei Aschenbrödel: 'Die guten ins Töpfchen, die Schlechten ... ins Jobcenter.'

Noch während des Studiums lassen die Gründer Daniel und Marlon 2011 einen ersten Prototypen zum Matchen von Angebot und Nachfrage bauen. Ein Jahr später dann der Lackmustest: Hat die Idee das Potenzial, zu skalieren? Wie so oft, waren Unternehmer durchaus angetan - doch keiner nutzte den neu entwickelten Service. Ungebunden und frisch mit der Eliteausbildung an der Munich Business School fertig, wagt Daniel mit seinem Schulfreund den Sprung ins kalte Wasser. Schließlich kommt man nur als Unternehmer finanziell ganz groß raus - nicht als Angestellter.


50 Fragen, 5.000 Datenpunkte, 2 Mrd. Datensätze:
Professionelles Matchmaking oder psychologischer Seelenstrip?
Screenshot: HANSEVALLEY

Mehr als 1,5 Jahre baut der Nachwuchs am Personal-Marktplatz. 2 VWL-Professoren der renommierten ETH Zürich bringen sie auf die entscheidende Idee: statt Interviews mit Kandidaten zu führen, setzen die cleveren Betriebswirte auf digitale Analysen. Im Mittelpunkt: das Verhalten eines Kandidaten. Daraus sollen Stärken und Schwächen abgeleitet werden. Wie bei Aschenbrödel gilt beim Elitenachwuchs: 'Die guten ins Töpfchen, die Schlechten ... ins Jobcenter.' "Wir hatten eine klare Vorstellung, was wir erreichen wollten", betont Jungunternehmer Daniel Barke überzeugt. 

Datenbasierte Jobvermittlung: "Ist ja widerlich" oder nur "Pre-Selektion"?

Auf gut Deutsch: 'Einordnung in Potenziale' - was immer das heißen wird. Die Online-Recruiter bauen einen Test mit 50 Fragen auf, untergliedern ihre Neugierde in 5 Dimensionen. Neben Fragen zu Mehrsprachigkeit oder mathematischem Interesse stehen auch die Religionszugehörigkeit, die besuchte Elite-/Universität und die sozialen Fähigkeiten auf dem Fragenkatalog: 'Wie verhalte ich mich bei Beantwortung von ...?' Der Test beurteilt z. B. die Geschwindigkeit beantworteter Fragen, einen Wechsel von Antworten - die ganze psychologische Trickkiste im Interesse der Personalselektion.

5.000 Datenpunkte wertet die eigene Engine aktuell aus, mit rd. 2 Mrd. Informationen ist das System bereits gefüttert. Ist es DSGVO- und Grundgesetz-konform, nach Religion zu selektieren? Unterm Strich steht ein gläserner Kandidat. Durch Jobhistorie und Bewertung seitens der Arbeitgeber können die "Cherrypicker" eine weitere Qualifizierung vornehmen. Die Reaktion auf das KI-basierte Ausfiltern reichen laut Co-Founder Daniel von "Ist ja widerlich" bis zu "Pre-Selektion". 300.000 Studenten mussten bis heute "Seelenstriptease" machen, um über die Datenplattform an einen Job zu kommen - noch vor der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Selektion im Auftrag von "Menschenfreunden", wie Amazon und DHL.

Bis heute hat die 2011 als Mylittlejob gestartete Techfirma nach eigenen Angaben mehr als 1,2 Millionen Studentenjobs in 5.000 Unternehmen vermittelt, 90% davon in Deutschland, Österreich und der Schweiz, dazu weitere EU-Länder, wie Großbritannien und die Niederlande, Italien und Spanien. Zu den Nutzern gehören zweifelhafte Arbeitgeber, wie das noch zur Otto Group gehörende About You, Amazon und DHL. Im jetzigen Wachstum plant WorkGenius von 35 auf gut 50 Mitarbeiter zu wachsen, um sein erweitertes Geschäftsmodell der Freelancer-Vermittlung abdecken zu können. Denn was mit Studenten "quick & dirty" möglich ist, ist mit Freelancern erst Recht machbar - in 28 Minuten zum ethisch fragwürdig vermittelten Projekt.


Mylittejob-Gründer und Geschäftsführer Daniel Barke:
Glaubwürdiger Unternehmer oder berechnender Plattform-Betreiber?
Pressefoto: Mylittejob

Die Zukunft für Datensammler WorkGenius hat gerade erst begonnen: Der Ausstieg von Unternehmen aus Tarifverträgen, das Abdrängen gering qualifizierter Mitarbeiter in prekäre Jobs und die Entwertung des Faktors Arbeit gehen weiter. Anforderungsprofile wechseln immer schneller, Unternehmen erhöhen den Druck, Technologien tun ihr Übriges. Gründer und Geschäftsführer Daniel Barke bringt es dagegen völlig uneigennützig auf den Punkt: "Wir wollen Technologien nutzen, um Menschen wieder in den Job zu bringen." Die eigenen PR-Aussagen klingen anderes: 'Die Studenten der Academic Workforce sind eine zuverlässige, skalierbare Verstärkung, wenn ein Unternehmen oder Freiberufler qualifizierte Arbeitskräfte kurzzeitig benötigen.

Wer ist beim Plattform-Geschäftsmodell Gewinner, wer "Depp vom Dienst"?

Bleibt man bei der 50 Mio. €-Bewertung, ist eine weitere Ansage des Gründers wesentlich glaubwürdiger: "Natürlich wollen wir eine der Plattformen entwickeln." Fragt sich, wer bei einer Plattform der Gewinner ist, wer als "Depp vom Dienst" die Rechnung bezahlt - mit gläsernem Profil, digitalen Daumenschrauben, Algorithmus-basierten Abhängigkeiten? Der hauseigene Kodex sieht im Zweifelsfall ein Abwerten im Ranking und einen Ausschluss von der Plattform vor. WorkGenius ergänzt im PR-Bereich: 'Selbstverständlich gibt es eine Geld-zurück-Garantie, sollte das Ergebnis einmal nicht den Anforderungen entsprechen.' Uber lässt grüßen.

Kein Wunder, dass nach Barkes Aussage "das Modell in den USA noch viel besser funktioniert". Sind es die vom Eliteabsolventen gelobten "fortschrittlichen Arbeitsmodelle", oder sind es hoch verschuldete Studenten, die auf Jobs angewiesen sind, um ihre Miete zu bezahlen? Womit sich wieder die Frage nach dem "Depp vom Dienst" stellt - und wer den großen Reibach machen will-werden-wird. Vielleicht ist die Zeit reif, Datenmodelle extra zu besteuern, wie von Angela Merkel Anfang der Woche in Berlin gefordert. Damit Menschen nicht zu billigen - pardon: kostenlosen - Datenlieferanten werden, mit denen Springer und Jahr jr. ihre Verlagsmillionen mehren wollen.

Die bisherige Bundeswirtschaftsministerin und künftige Fintech-Gründerin Brigitte Zypries brachte in Ihrer Keynote am Dienstag-Nachmittag auf der "Digital North" in der Altonaer Fischauktionshalle zum Personal-Recruiting in der digital-vernetzten Welt offen auf den Punkt:

"Stellen Sie die auf den ersten Blick vielleicht ein wenig merkwürdig aussehenden, stellen Sie die ein, die andere, neue Ideen einbringen." 

Das hat mit psychologischem Seelenstriptease, kostenloser Datensammelwut, automatischer Personalselektion, digitalen Daumenschrauben und einer "Academic Workforce" nichts zu tun - aber mit Menschen, Möglichkeiten und Moral. Unsere Meinung.


 Redaktioneller Hinweis: 

Das Unternehmen sah sich leider nicht im Stande, Informationen zu aktueller Finanzierung, Geschäftserweiterung und Umbenennung mit Veröffentlichung der Neuigkeiten über einen Presseverteiler zu versenden. Eine Anfrage am Montag-Mittag zur kurzfristigen Zulieferung ergänzend erforderlicher Informationen blieb über 6 Stunden ohne jede Rückmeldung, obwohl die E-Mail nach 10 Minuten gelesen wurde. Der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme scheiterte an einer über die PR nicht informierten Mitarbeiterin.

Gründer Daniel Barke: "Ist der Typ noch ganz sauber im Kopf?"

Der Pressebereich von WorkGenius verweist auf Artikel aus den Jahren 2011 bis 2015, ein Pressekontakt zur direkten Anfrage gibt es nicht. Erst die Ankündigung der weitergehenden Beleuchtung des Geschäftsmodells sorgte innerhalb von 25 Minuten für eine Rückmeldung der Hamburger PR-Beraterin Melanie Schehl. Die Reaktion von Unternehmer Daniel Barke auf den Hinweis zur kurzfristig erforderlichen Zulieferung von ergänzenden Informationen: "Ist der Typ noch ganz sauber im Kopf?" Zitat Ende. Die Mail liegt uns vor.

PR-Beraterin Melanie Schehl: "Ich muss auch Grenzen setzen."

Leider eskalierte der Versuch einer rechtzeitigen Zulieferung ergänzender Informationen an mehrfach geäußerten Vorwürfen der PR-Beraterin Schehl. Sie griff unsere Arbeit mit Vorwürfen der "Unprofessionalität" und "Erpressung" an. HANSEVALLEY weist das Verhalten des seit 7 Jahren engagierten Unternehmers Daniel Barke und der 15 Jahre erfahrenen PR-Beraterin Melanie Schehl als unternehmerisch und kommunikativ inakzeptabel zurück, verweist auf die Redaktionsleitlinien "HANSECODEX" und empfiehlt die Lektüre des Fachbeitrags der Münchener Agentur Maisberger.

Wir sind ausschließlich unseren Lesern und uns selbst verpflichtet.

Das Hamburger Later Stage Startup mit offensichtlich professionellen Vertriebs- und Kontrollprozessen schreibt in seinem Kodex: "Beleidigungen, Hass, Rassismus und ähnliche Inhalte werden von uns nicht beantwortet und können zu Deinem sofortigen Ausschluss führen." HANSEVALLEY schließt trotz Beleidigungen und inakzeptablen Vorwürfen WorkGenius nicht aus, auch wenn WorkGenius/Mylitlejob und PR-Beraterin Schehl sich im Verhalten "toter Käfer" üben.

 Hamburg Digital Background: 

WorkGenius aka Mylittlejob:
www.workgenius.com/de/

WorkGenius Daumenschrauben:
www.workgenius.com/de/codex

WorkGenius Pressebereich:
www.workgenius.com/de/presse

John Jahr jr. ist stolz auf Mylittlejob, Die Welt/Bilanz:
www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article168555338/Mylittlejob-expandiert-in-die-USA.html

Ertragssteuer auf Datengeschäfte, Zeit Online:
www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/steuerreform-angela-merkel-daten-eu

Facebook-Datenskandal nur der Anfang, Handelsblatt:
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/datenschutz-bundesdatenschuetzerin-vosshoff-fuerchtet-nach-facebook-datenskandal-aehnliche-vorfaelle-bei-anderen-plattformen/21234650.html

Hintergründe: Das Geschäft mit Daten, ZDF:
hwww.zdf.de/nachrichten/heute/das-geschaeft-mit-den-daten-100.html