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Donnerstag, 24. Oktober 2019

HANSEPERSONALITY Tobias Rothkegel: Online-Cookies - aus dem Esel wird kein Pferd.

HAMBURG DIGITAL INTERVIEW

Zuhören, analysieren, Lösungen finden: Spezialist Tobias Rothkegel.
Foto: Karsten Eichhorn, Hamburg
Kochbücher, Rücksäcke und Turnschuhe - sie verfolgen uns über Wetter-Portale, Nachrichten-Streams und TV-Programme hinweg. Schuld sind hinterlistige "Kekse", die sich als kleine Textprogramme auf unserem Browser einnisten - und mit Produkten nerven, die wir nicht haben wollen. Die 1,7 Mrd. € schwere Performance-Marketing-Industrie von Dmexco bis OMR spioniert uns aus bis aufs Unterhemd.

Hinter Cookies und penetranten Rücksäcken steckt eine Branche, die mit tausend Tricks und noch mehr Druck versucht, uns immer wieder zum Online-Shopping zu treiben. Doch jetzt schlägt das Gesetz zurück: Schluss mit erschlichenen Cookies, Schluss mit fadenscheinigen Begründungen. In der Hamburger Online-Marketing-Szene können schon mal die Koffer gepackt werden.

Der Hamburger Rechtsanwalt Tobias Rothkegel ist Experte für Datenschutz und Datennutzung sowie technologiezentrierte und datengetriebene Geschäftsmodelle. Er ist zu Hause in Technologien, Medien und in der Kommunikation - und unser Experte für "Cookies", die alles andere als lecker sind. Unser HANSEPERSONALITY ist Osborne Clarke-Anwalt Tobias Rothkegel:

Zum Auftakt eine ganz persönliche Frage an Dich als Online-User: Nerven Dich Rucksäcke und Turnschuhe, die Dich über diverse Internet-Seiten hinweg verfolgen? Und wie stehst Du zu Ad Blockern? Jetzt ist die Stunde der Wahrheit!


Entweder ich bin für diese Art von Marketing nicht empfänglich oder mittlerweile abgestumpft. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, jemals etwas gekauft bzw. bestellt zu haben, nur weil es mir im Rahmen eines Werbebanners oder ähnlichem vorgeschlagen worden ist. Grundsätzlich ist mir die signifikante Bedeutung von Werbung für die Wirtschaft sowie insbesondere für die Finanzierung von kostenfreien Inhalten im Internet durchaus bewusst. 

Status Quo: Nicht die nötige Transparenz für den Nutzer.

Gleichwohl nervt es unfassbar, wenn man gewisse Seiten vor lauter Bannern, Popups u. ä. gar nicht mehr besuchen bzw. die dortigen Inhalte nicht mehr rezipieren kann. Hinzu kommt der Umstand, dass auf zahlreichen Webseiten mehrere Analyse- und Tracking-Cookies eingesetzt werden und dabei oftmals nicht die nötige Transparenz für den Nutzer geschaffen wird. Insofern sind auch deren Interessen an einem möglichst ungestörten Surfen sowie an dem Schutz ihrer Privatsphäre zu berücksichtigen.

Online-Marketing-Cookie-Praxis: Die Geister, die ich rief ...

In den letzten Jahren ist diese Balance nach meinem Empfinden sehr zulasten der Nutzer gekippt. Der Erfolg von Ad Blockern sowie die gegenwärtige Rechtsprechung des EuGH, nicht nur im Hinblick auf die Voraussetzungen für Marketing-Cookies, sondern auch auf die gemeinsame Verantwortlichkeit von Webseitenbetreibern für die Einbindung von Social-Plugins, sind eine direkte Reaktion darauf. Die Geister, die ich rief, wenn Du so willst.

Es ist fast untergegangen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die in Deutschland gängige Praxis zur Einbindung von Cookies nicht den europarechtlichen Vorgaben entspricht. Was heißt das für Webseitenbetreiber und E-Commerce-Anbieter?

Diese werden größtenteils ihre Cookie-Praktiken fundamental überdenken und überarbeiten müssen. Hintergrund der ganzen Debatte ist, dass der Einsatz von Cookies zu Werbezwecken in Deutschland bislang zulässig war bzw. streng genommen per Gesetz nach wie vor auch noch zulässig ist, solange der Nutzer dem nicht widerspricht. Die korrespondierende europarechtliche Vorgabe sieht jedoch seit 2009 vor, dass das Setzen von Cookies zu solchen Zwecken stets der Einwilligung der Nutzer bedarf.

Anerkannt unzureichende deutsche Widerspruchslösung.

Da es sich hierbei im Gegensatz etwa zur allbekannten DSGVO jedoch um eine Richtlinie handelt, müssen diese Vorgaben durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. So ergeben sich auch die von Land zu Land teilweise unterschiedlichen Regelungen sowie insbesondere die wohl allgemein anerkannt unzureichende deutsche Widerspruchslösung. 

Tracking-Cookies: Eine Einwilligung wird erforderlich sein.

Dies hat der EuGH nunmehr auch bestätigt und statuiert, dass für nicht „unbedingt erforderliche“ Cookies eine Einwilligung der Nutzer eingeholt werden muss. Der BGH muss nunmehr entscheiden, was dies für die bisherige deutsche Regelung bedeutet. Klar ist jedoch, dass die Widerspruchslösung so nicht bestehen bleiben und – wie auch immer im Endeffekt begründet – eine Einwilligung erforderlich sein wird.

Unzählige Tracking-Anbieter spionieren uns als Leser oder Online-Shopper systematisch aus. Wenn Europa mit dem Cookie-Urteil und der E-Privacy-Verordnung den Riegel endgültig vorschiebt: Ist das das Ende des Performance-Marketings, wie wir es bislang kennen?

Für die Online-Marketing-Welt ist das natürlich ein Paukenschlag. Auf der Hand liegt, dass die Conversion-Rate bei der Widerspruchslösung um ein Vielfaches höher ist, als wenn ich im Vorfeld von jedem Nutzer eine Einwilligung erfragen muss. Hierbei ist zu beachten, dass der EuGH auch bereits vorselektierte Ankreuzfelder als nicht hinreichend ansieht. Entsprechendes wird für kleine, leicht übersehbare Cookie-Banner gelten, bei denen durch Weitersurfen eine entsprechende Einwilligung konkludent erteilt werden soll. Das Ende des Performance-Marketings wird es nicht bedeuten.

Eine erhebliche Konsolidierung des Marktes zu erwarten.

Es ist jedoch zu erwarten, dass eine erhebliche Konsolidierung des Markts eintreten wird. Insofern werden Webseiten-Betreiber durch die neue Rechtsprechung – auch im Hinblick auf eine mögliche datenschutzrechtliche Mitverantwortung – gezwungen, sich viel bewusster mit den von ihnen eingesetzten Diensten und Tools zu befassen. Es entspricht eher der Regel, dass Webseitenbetreiber keine Ahnung davon haben, was mit den Daten ihrer Nutzer eigentlich passiert. Dabei haben sie oftmals nicht einmal Schuld daran, da viele solcher Dienste eine Blackbox darstellen. 

Zahlreiche Tracking-Anbieter werden es nicht überleben.

Mit diesem Scheuklappen-Denken werden sie jedoch in vielen Fällen so nicht mehr länger durch die Tür kommen. Dies wird einerseits dazu führen, dass Webseitenbetreiber genauer überlegen werden, welche Analyse-, Tracking- und Retargerting-Dienste sowie Tools sie auch wirklich benötigen. Anderseits werden die Anbieter solcher Dienste stärker die Karten auf den Tisch legen müssen. Dieses Umdenken werden zahlreiche Tracking-Anbieter nicht überleben.

Nun haben wir alle gelernt: Wo ein Urteil ist, bedarf es einer Auslegung. Wie könnten Cookies und damit verbundene Analyse-Tools hinten durch die kalte Küche doch noch zu unseren Nutzerdaten und unserem Surfverhalten kommen. Gibt es womöglich noch ein Schlupfloch?

Die durch das Urteil bestätigte Cookie-Regelungen sind schon äußerst streng. Gänzlich ohne Einwilligung wird es – jedenfalls legal – nicht mehr gehen. Aber Werbe-Cookies sind ja nicht per se tot. Es müssen nur neue, rechtskonforme Einwilligungsmechanismen gefunden werden. So ist zu beachten, dass weder das Gesetz noch der EuGH eine ausdrückliche Einwilligung voraussetzt. So verbleibt nach wie vor grundsätzlich Raum für konkludente, mithin durch schlüssiges Verhalten erteilte Einwilligungen. 

Werbe-Einwilligungen: Die Anbieter müssen kreativ werden.

Solch implizierte Einwilligungen müssen jedoch per Gesetz „unmissverständlich“ sein. Demnach müssen die Anbieter hier kreativ werden. Das Fenster für derartige Einholungsmechanismen ist infolge des Urteils jedoch erheblich kleiner geworden. Denkbar ist der Einsatz alternativer Technologien, die nicht unter die Cookie-Regelung fallen; wie auch immer diese aussehen mögen. Quatsch sind hingegen etwaige Versuche, die auf den Endgeräten der Nutzer abgelegten Dateien nicht als „Cookies“ sondern als „Token“, „Local Storage“ oder wie auch immer zu bezeichnen. 

Cookies, Token, Local Storage? Aus dem Esel wird kein Pferd.

Aus dem Esel wird kein Pferd, nur weil ich ihn als Pferd bezeichne. Auch wird abzuwarten sein, welche Cookie-Regelung die im nächsten oder übernächsten Jahr zu erwartende ePrivacy-Verordnung mit sich bringen wird. Ziemlich sicher ist zwar, dass es bei dem grundsätzlichen Einwilligungserfordernis bleiben wird. Gegenwärtig werden jedoch gewisse Ausnahmen diskutiert, wie etwa für werbefinanzierte Webseiten. Wir werden sehen, wie stark die Lobbyarbeit sich dann im Gesetzestext niederschlagen wird.


Nehmen wir an, der Wildwuchs mit unendlich gesammelten Daten über unser Surfverhalten hat ein Ende: Wie könnte die Vermarktung redaktioneller Inhalte von Online-Publishern und der Vertrieb von Produkten via Internet in Zukunft aussehen? Welche Alternativen siehst Du als Jurist?

Meines Erachtens ist eine entsprechende, zukünftige Ausnahme für werbefinanzierte Inhalte nicht unwahrscheinlich. Dies erscheint mir auch im Rekurs auf die eingangs angesprochenen Interessenausgleich zwischen Nutzern und Webseitenbetreibern als angemessene Lösung. Insofern muss beachtet werden, dass zahlreiche Webseiten ausschließlich über Werbung finanziert werden. Ich sehe auch nicht, dass sich dies in Zukunft ändern wird. So ist die Erwartungshaltung der Nutzer auch, die allermeisten Webseiteninhalte kostenfrei rezipieren zu können. 

Was es heute umsonst gibt, wird zukünftig auch nicht bezahlt.

So faszinierend ich etwa blockchain-gestützte Micro-Payment-Lösungen finde, glaube ich nicht, dass hierdurch das Konsumverhalten der Nutzer maßgeblich beeinflusst werden kann. Was es heute umsonst gibt, für das wird zukünftig auch nicht bezahlt werden. Daher gehe ich auch nicht davon aus, dass sich Abo-Modelle in der Breite durchsetzen werden. Für wahrscheinlich halte ich, dass Webseiten immer mehr zu „Cookie-Walls“ greifen werden. Wenn man den jeweiligen Dienst umsonst nutzen möchte, muss man eben Werbe-Cookies akzeptieren. Alternativ kann man für die Nutzung Betrag X bezahlen. 

Kein Zwang, einen Dienst umsonst und werbefrei anzubieten.

Inwieweit ein solches Vorgehen datenschutzrechtlich zulässig ist, ist bislang wenig ergründet. Maßgebliche Fragestellung ist hierbei, ob eine so erteilte Einwilligung als freiwillig angesehen werden kann. Ich erachte dies als durchaus vertretbar, da vor dem Hintergrund der neben dem informationellen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit niemand gezwungen werden kann, einen Dienst umsonst und werbefrei anzubieten.

Zu guter Letzt unsere Hamburg-Frage: Du arbeitest in Hamburg als Rechtsanwalt mit Technologie-Themen, wie Datenschutz und Datennutzung, E-Commerce, aber auch der Blockchain. Hand aufs Herz: Was läuft bei uns in Sachen Technologien und deren Förderung richtig gut? Und wo könnte man noch eine Schüppe zulegen?


Da ich besonderes Interesse an der Blockchain-Technologie habe und darin massives Transformationspotential sehe, freut es mich sehr, dass in Hamburg gerade im vergangenen Jahr deutlich mehr „Buzz“ um das Thema entstanden ist. Die Blockchance-Konferenz ist hier ein super Beispiel für diese Entwicklung. So wird auch immer mehr internationales Tech-Publikum auf Hamburg aufmerksam. Super ist auch, dass immer mehr Rückendeckung seitens offizieller Einrichtungen, wie der Bürgerschaft, der Handelskammer, der Senatskanzlei u. a. kommt. 

Rückendeckung für Technologie: Die Politik muss am Ball bleiben.

Hamburg war sehr lange – jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung – von der Verlags- und Online-Marketing-Branche dominiert. Daher begrüße ich diese Entwicklung sehr. Die Politik muss jetzt jedoch am Ball bleiben. Auch entwickeln immer mehr mit hinreichendem Kapital ausgestattete Hamburger Traditionsunternehmen langsam Interesse an neuen Technologien, sei es Blockchain, AI oder IoT im Zusammenhang mit der Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle. Hier sehe ich auch einen klaren Standortvorteil im Vergleich etwa zu Berlin. Gleichwohl ist dies nur ein Anfang. 

Für Hamburg halte ich es für besonders zielführend, stärker darauf zu setzen, den hier ansässigen Unternehmen das Potential all dieser neuen Technologien für die Transformation ihres jeweiliges Geschäftsmodell vor Augen zu führen.

Herzlichen Dank für Deine Offenheit!
Das Interview führte Thomas Keup.

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 Hamburg Digital Background: 

Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Cookie-Richtlinie und die Folgen (EN):

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rothkegel bei Osborne Clarke Hamburg:

Kommentar zu Cookies und Targeting im Online-Marketing auf Adzine:

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Mittwoch, 29. August 2018

HANSECRIME: Cybercrime - das vermeintliche Risiko fürs Unternehmen!?

HAMBURG CYBERCRIME REPORT

Epressungstrojaner, Zahlungsbetrug, Datenspionage: Cybercrime ist keine Ausnahme, sondern bitterer Alltag in Hamburg und Deutschland. 69% aller Industriebetriebe wurden bereits Opfer. 55% aller Geschädigten werden es mehrfach. Nur 13% der Betroffenen haben 2017 einen Angriff bei der Polizei gemeldet. Niemand will mit Cybercrime in der Öffentlichkeit stehen. HANSEVALLEY hat deshalb die Cyberkrime-Woche ausgerufen. 

Dunkle Wolken über der Altstadt: Hamburg ist bedroht.
Foto: HANSEVALLEY

Mit dem Leiter der Zentralen LKA-Ansprechstelle Cybercrime Andreas Dondera haben wir im Cybercrime-Report vergangene Woche die Zahlen und Fakten auf den Tisch gelegt. Mit dem Präsidenten des Cyberabwehrzentrums BSI Arne Schönbohm haben wir am Sonntag im Cybercrime-Interview die Informationssicherheit diskutiert. Heute geht es um den Ernstfall der Fälle - und wie man aus der Opferrolle wieder rauskommt. Ein Hamburg Cybercrime Report.

Trickbetrügerei im Internet: Paid-Fraud
Illustration: Andreas Dondera
Die stetig zunehmende Zahl der Cyber-Attacken auf Unternehmen in Deutschland bei gleichzeitig steigender Schadenhöhe lässt die Verantwortlichen in den IT-Abteilungen der Unternehmen bei Nachfragen schmallippig reagieren - verständlich, da es absolute Sicherheit nicht gibt und deswegen immer das Restrisiko bleibt, dass die getroffenen Maßnahmen doch nicht ausreichend sein könnten.

Tatsächlich lassen sich Unternehmen grob in zwei Kategorien einordnen: in solche, die bereits gehackt wurden und die, die es nur noch nicht wissen. Dieses Bonmot überrascht nicht, wenn man weiß, dass es oft bis zu einem Jahr dauert, bis die Attacke entdeckt und wirksam abgewehrt werden konnte. Laut Bitkom liegen im Schnitt 243 Tage bzw. 8 Monate, bis ein Angriff überhaupt entdeckt wird.



Cybercrime: Kosten durch Schaden, Ausfälle und Wiederherstellung 

„Es ist genau diese Erkenntnis, dass es eine 100%ige Sicherheit nicht geben wird, die
Unternehmer und Unternehmen an dieser Stelle allein und letztlich verunsichert zurücklassen“, fasst Gerd Kotoll zusammen, der als unabhängiger Versicherungsmakler Unternehmen genau in diesen Fragen berät. „Dabei besteht das Risiko des Schadens nicht nur durch die Attacke selbst, sondern auch in Kosten und Umsatzausfällen im Zuge der Beseitigung eines Angriffs. Dieses Restrisiko kann der Unternehmer auf Versicherer übertragen. Diese sollten aber mehr leisten als eine reine Geldzahlung“, so der Hamburger Spezialist. 

Kotoll ist überzeugt: „Gute Tarife können das und sind trotzdem bezahlbar.“ Im Fokus von Cyber-Kriminellen stehen besonders Unternehmen aus dem Bereich E-Commerce - mit großen Nutzerzahlen und entsprechend großem Datenbestand. Dabei sind neben persönlichen Daten vor allem Zahlungsdaten - wie Kreditkarten-Nummern - begehrte „Daten-Ware“ von Kriminellen. Hamburg ist mit seinen Handelshäusern da eine erste Adresse, wenn es um das Abschöpfen von Daten geht.

Sicherheit: Vertrauensvolle Spezialisten ohne emotionale Betroffenheit

Sicher ist sicher: Daten gehören hinter Schloss und Riegel.
Illustration: Andreas Dondera

 Was ist zu tun im Falle eines Falles? Hier setzt ein wesentlicher Teil der Leistung eines Versicherers an: Während der betroffene Unternehmer aufgeregt ist und den Schaden durch gut gemeintes, aber am Ende dann doch falsches Verhalten verschlimmern könnte, schickt die Versicherung ein Spezialisten-Team in das Unternehmen. Der Vorteil: absolutes Experten-Wissen in Kombination mit emotionaler Unberührtheit. Damit können sie den Schaden professionell bewerten und schnell eingrenzen.

Dabei unterstützen sie den Unternehmer und IT-Verantwortliche in allen jetzt wirklich relevanten Maßnahmen und bereiten diese entsprechend vor: Meldung an die zuständigen Behörden, Information betroffener Kunden, Zulieferer und weiterer Geschäftspartner sowie ggf. der Öffentlichkeit. Parallel schotten IT-Experten die Unternehmens-Systeme ab, bereinigen den Schaden und stellen die Sicherheit wieder her, so dass das Unternehmen möglichst schnell wieder arbeitsfähig wird.

Vorbeugen: Trainings, Krisenplan, Datenschutzmaßnahmen

Idealerweise sind auch die Folgen der Betriebsunterbrechung abgesichert, so dass auch die Schäden aus Produktionsausfällen, Lieferverzögerungen und ggf. daraus resultierenden Strafzahlungen gedeckt sind. Vollständig vermeidbar wird ein Schaden vielleicht nicht sein. Aber man kann etwas dafür tun, dass dieser möglichst klein bleibt, bereits vorweg. Präventive Trainings für den Unternehmer und seine Mitarbeiter sowie die Erstellung oder Optimierung eines unternehmenseigenen Krisenplans gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens zählen dabei als besonders empfehlenswert.


Da die Erinnerung an die Untiefen rund um die Umsetzungsfrist der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch lebendig ist, wird es viele Unternehmer beruhigen, dass auch Daten- und Urheberrechtsverstöße sowie Abmahnungen zu den versicherten Ereignissen gehören. Gerd Kotoll empfiehlt, sich mit einem Versicherungsexperten zusammenzusetzen und die individuellen Maßnahmen offen zu besprechen, bevor es zu spät ist. Dies gilt nicht zuletzt für mittelständische Unternehmen ohne IT-Abteilung und eigenes Management der Informationssicherheit.

Über Gerd Kotoll:

Als unabhängiger Makler berät Gerd Kotoll hauptberuflich Vereine, Verbände und Unternehmen in Fragen der Absicherung. Besonderen Fokus legt er auf junge Unternehmen und Startups. Parallel vernetzt er Entrepreneure mit Partnern und Kunden - und berichtet von ausgewählten Events im Ökosystem der Hamburger Startup-Szene. 


Gerd Kotoll bei XING
Bernhard Assekuranzmakler





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Die Hamburg Cybercrime Woche:

HANSEPERSONALITY BSI-Präsident Arne Schönbohm: "Die Lage ist ernst!"

Wir bedanken uns beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSI -, bei der Zentralen Anlaufstelle Cybercrime des LKA Hamburg, beim IT Executive Club Hamburg und bei Versicherungsmakler Gerd Kotoll für die gute Zusammenarbeit in der Hamburg Cybercrime Woche.

 Hamburg Cybercrime Background: 

Zentrale Anprechstelle Cybercrime (ZAC)
Tel. 42 86 - 75 4 55, E-Mail zac@polizei.hamburg.de

BKA zu Internetkriminalität / Cybercrime:
bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Internetkriminalitaet/internetkriminalitaet_node.html

BSI Allianz für Cybersicherheit - Erste Schritte für mehr Cybersicherheit:

allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/Informationspool/ErsteSchritte/Erste_Schritte_node.html

BSI + BBK Internetplattform zum Schutz kritischer Infrastrukturen - KRITIS:
kritis.bund.de/

Donnerstag, 2. August 2018

HANSETECHTEST: Die Schmuddelkinder des E-Commerce - About You, Shoop & Co.

HAMBURG DIGITAL TECHTEST
- 1.200+ Leser. Und Sie. -

Sie waren Handyhändler, Shishaverkäufer, Seriengründer und Eliteabsolventen. Sie sind Chefs bekannter Onlinevertriebe und Marketer. Sie alle haben ein Problem: Kundendienst ist für sie offensichtlich ein Fremdwort. Der schnelle Euro regiert ihren E-Commerce-Alltag. Dabei rutschen ihre Methoden schon mal ab ins "Fiese bis Miese": Die Macher von About You, Deltatecc, Shoop und Tink sind alles andere Hermes-Boten. Ihr Verhalten enttarnt sie eher als Schmuddelkinder des E-Commerce.


Wer online shoppt, kann was erleben, z. B. Angriffe auf Kunden.
Foto: HANSEVALLEY

Dieser HANSETECHTEST zeigt am Beispiel von Tarek Müller, Andreas Müller, Veit Mürz und Marius Lissautzki, was gar nicht geht: Schönreden, Abwimmeln, Pöbeln und sogar strafbares Shitstormen. Es sind persönliche Erfahrungen, die schriftlich belegt sind. Die Schmuddelkinder des E-Commerce im Hamburg Digital Techtest. Keine schönen Erlebnisse - aber eine Lektion, wo man nicht mehr kaufen will:



About You: Shitstorm jetzt gleich mitbestellen.

Tarek Müller, 29, Mitbegründer und Co-Geschäftsführer des Mode-Startups und Zalando-Klones About You aus der Hamburger Otto-Familie. Tarek Müller ist Vorzeige-Ägypter mit Rastalocken, Ex-Shisha-Verkäufer und Selfmade-Techi. Der schöne PR-Schein des vermeintlichen E-Commerce-Lieblings hat jedoch deutliche Risse. Der Vorzeige-Unternehmer hat die hässliche Fratze eines Shitstorm-Anheizers gezeigt, der keinerlei Hemmungen hat, öffentlich über Kunden und Journalisten herzuziehen, z. B. in einem Post von dem für seine öffentlichen Ausfälle bekannten Nico Lumma. Müller beteiligt sich ohne mit der Wimper zu zucken an Lynchjustiz in Social Media Kanälen. 
"Nicht nachvollziehbar, bei wem die Sendung abgegeben wurde"

Zum Sachverhalt: About You-Pressesprecherin Muschda Sherzada bekommt von mir eine Stellungnahme des konzerneigenen Paketdienstes Hermes zugeschickt, verbunden mit der Aufforderung der umgehenden Lösung des Problems. Hintergrund: Die Paketgötter erklärten ihren Bankrott nicht zu wissen, wo meine About You-Lieferung geblieben war. Die heutige "Leiterin Unternehmenskommunikation" schwieg - eisern. Nachdem sich das Paket dank eigener Recherchen wieder auffand, stänkerte die Junior-PRlerin, "die Katastrophe" sei somit ja "in Bearbeitung". Der Fall ging in die Konzern-Kommunikation zu Klärung.

Otto Group Werte? Fairness, Transparenz und Partnerschaft?

Bis heute hat Müller seine Shitstorm-Attacke weder bereut, den Auslöser seines öffentlichen Fehltritts erklärt, noch versucht sich zu entschuldigen und den Vorfall zu erklären. Statt dessen versucht die Otto-Pressestelle den Fall weiterhin als "persönliche Angelegenheit" herunterzuspielen. Der verantwortliche Manager des bis heute mehrheitlich in Besitz von Otto Group und Familie Otto befindlichen Startups verstößt weiter gegen die konzerneigenen Werte. Ein Armutszeugnis, dass weder mit Alter noch Herkunft zu entschuldigen ist, dafür aber ein schlechtes Licht auf den ganzen Konzern wirft.

Bewertung: Vertrauensbruch der Kundenbeziehung, Öffentliche Kritik an Kunden, Herabsetzung von Journalisten, Teilnahme an Rufmordkampagne, Uneinsichtigkeit des Fehlverhaltens.





Deltatecc: Vertraulichkeit ist uns scheißegal.

Andreas Müller ist Geschäftsführer des saarländischen E-Commerce-Händlers Deltatecc. Mit 500.000 Paketen im Jahr ist er eine Hausnummer auf Amazon, Check24, Ebay & Co. Mit mehr als 40 Mitarbeitern und gut 30 Mio. € Jahresumsatz gehört der Saarländer nicht - wie von ihm behauptet - zu den armen, kleinen KMU der Branche. Müller hat allerdings ein Problem: Seine Mitarbeiter wimmeln Endkunden rüde ab. Wird er dabei erwischt, verschickt er Kundendaten an einen bekannten Blogger, womöglich um Druck auszuüben und die Berichterstattung zu verhindern. Dabei sind ihm DSGVO und Datenschutzverträge egal.

Lieferprobleme: "Handelt sich nur um einen Ausnahmefall."

Zum Sachverhalt: Eine über Check24 bei Deltatecc georderte Sendung wird vom - Zitat Müller - Paketversender mit der "besten Performance" verschickt - den in Hamburg und Berlin besonders beliebten und bekannten Freunden von DHL. Das Problem: Die Post lässt das Paket eine geschlagene Woche in Zielpaketzentrum und Zustellfahrzeug verschimmeln. Der 1. Anruf beim Deltatecc-Service wird von einem unfreundlichen Mitarbeiter im Angriffsmodus mit Halbwahrheiten abgewimmelt. Eine Supporterin legt per E-Mail nach, Deltatecc sei niemals verantwortlich. Verständnis für die miese Lieferqualität? Keines.

"Vorbildliche Leistung" oder nur Selbstbeweihräucherung?

In einem Brief wimmelt Andreas Müller ab. Deltatecc habe eine "vorbildliche Leistung" erbracht, innerhalb einer Stunde die Sendung verpackt. Er nutze den "Branchenführer DHL", habe aber "keinen ausreichenden Durchgriff". Seine Mitarbeiter hätten keine Möglichkeit, die Lieferung zu beschleunigen oder weitergehende Auskünfte zu erteilen. Bei allem Eigenlob vergisst der so clevere Online-Händler fast schon so gut wie zufällig, dass es seine eigenen Mitarbeiter im Kundendienst sind, die systematisch Endkunden abwimmeln. Anscheinend fallen die (faulen) Äpfel nicht weit vom Stamm.

Bewertung: Vertrauensbruch der Kundenbeziehung, Unerlaubte Weitergabe von Kundendaten, Vertragsbruch gegenüber Marktplatzpartner Check24, Uneinsichtigkeit des Fehlverhaltens.




Shoop: Service mit moralischer Keule.

Veit Mürz ist ein Startupper, wie er im Buche steht: Wenn es um Umsatz geht, ist der Geschäftsführer des Cashback-Portals Shoop.de zur Stelle. Wenn es um Kundendienst geht, überlässt er dies überforderten oder zickenden Mitarbeiter/innen. Angestellte Silva schießt den Vogel ab: Meine Anfrage zur Cashback-Zahlung von Shoop-Partner Mister Spex nimmt sie persönlich: "Mit Deinen wiederholten Anfragen dieser Art verstößt Du gegen die Prinzipien der Fairness." Statt den Fall zu klären, greift sie mich als Kunden frontal an.

Supporterin Silvia: "Ich weise nochmals darauf hin, ...."

Zum Sachverhalt: Shoop bündelt im Auftrag von Händlern und Dienstleistern Einkäufe über Kampagnen und mit finanziellen Anreizen. Leider werden Zahlungen immer wieder verspätet oder gar nicht gebucht. User können über eine Nachbuchungsanfrage mit Bestell- oder Rechnungs-Nr. Korrekturen einreichen - mit unbestimmtem Ausgang. Nach Ablehnung eines Cashbacks für einen Brillenkauf wende ich mich an Mister Spex. Das Berliner Startup prüft die Affiliate-Prozesse, schmeißt die zuständige Agentur kurzerhand raus.

Gleich und Gleich: Berliner Startups Shoop und Mister Spex.

Das Shoop es mit Service nicht wirklich ernst meint, unterstreicht das Verhalten des Cashback-Anbieters: Geschäftsführer Veit Mürz spielt toter Käfer, wie die von ihm beauftragte PR-Agentur Markengold. Der Startup-Unternehmer reagiert erst auf Druck des Kunden Mister Spex, wiegelt zugleich ab, in Vorbereitungen zum Black Friday zu stehen. Auch Shoop-Partner Mister Spex bekleckert sich nicht mit Ruhm. Zwar verspricht Pressesprecherin Katharina Berlet mehrfach ein Gespräch, verschiebt dieses jedoch auf den Sanktnimmerleinstag. Ernsthaftes Interesse an einer Klärung? Fehlanzeige. 

Bewertung: Vertrauensbruch der Kundenbeziehung, Angriff auf den Endkunden auf moralischer Ebene, inakzeptable Kommunikation, Uneinsichtigkeit des Fehlverhaltens.





Tink: Die bösen Medien bashen uns.

Dr. Marius Lissautzki ist kein Dummer. Der WHU'ler unternimmt seine ersten Schritte bei Bertelsmann. Strategie und Operations sind sein Ding. Im Mai 2016 gründet er die Berliner Smart Home Handelsfirma - pardon: "Plattform" - Tink. Das erste Geld kommt - wen wundert's - von Rocket Internet. So w
eit, so promoviert. Leider vergisst der selbsternannte "David gegen Amazon & Co." bei aller smarten Strategie Kundendienst und Lieferqualität. Nach einem misslungenen Black Friday mit katastrophaler Lieferung sieht er sich per E-Mail als Opfer böser, "bashender Medien".

Lissautzki: "Ganz nah am Kunden und sehr guter Service"

Zum Sachverhalt: Lissautzki schiebt zum Black Friday Google Home Minis zum Kampfpreis von 25,- € in den Markt, beherrscht über Tage das Active Pricing auf Idealo & Co., kauft sich tausende an Smart Home interessierter Kundenkontakte ein. Leider verschickt er bei Paketbilligheimer DPD. Die Franzosen kutschieren das Paket inkl. Live-Tracking eine geschlagene Woche um den Häuserblock. Rückfrage beim Händler. Der ist telefonisch nie erreichbar, antwortet auch auf E-Mails nicht. Wer hätte denn auch zum Black Friday mit Active Pricing größere Kundenbestellungen erwarten können? Unser Dr. jedenfalls nicht ...

David gegen Amazon & Co: Kunden kaufen, Service sparen.

Tink will "Normalbürger für Connected Home über Beratung, eigenen Content und eigenes Testing begeistern". In seinem Startup arbeiten laut Website jedoch fast nur Online-Marketer. Im klärenden Telefonat gibt der clevere Kaufmann zu, keinen First Level Support für seinen E-Commerce zu haben, der standardisiert Kunden beruhigt. Auch wenn Tink sich nach erfolgreicher Eskalation um Ersatzlieferung und Telefonat bemüht - die Märchenstunde vom armen "David gegen Amazon & Co", der für uns nur das Beste will, war leider nicht besonders überzeugend. Und DPD ein Vollausfall.

Bewertung: Vertrauensbruch der Kundenbeziehung, Keine Kontaktmöglichkeit mit Kundendienst, Herunterspielen der eigenen unternehmerischen Verantwortung.

Der Kunde sitzt am längeren Hebel: 
Storno, Käuferschutz & Negativbewertung.

Wie kann man sich am Besten gegen Schmuddelkinder im deutschen Onlinehandel erfolgreich wehren? Ein befreundeter Onlinhändler aus Schleswig-Holstein gab mir nach dem aktuellen Vorfall mit Deltatecc eine Reihe guter Tipps. die ich gern weitergebe:

1. Annahme verweigern

Zickt der Verkäufer schon vor der Lieferung rum - z. B. bei Nachfragen zum Lieferstatus - hilft es, die Annahme der Sendung schlicht zu verweigern. Damit geht das Paket zurück, der Händler hat doppelte Versandkosten und muss den vollen Betrag aus dem nicht vollzogenen Kaufvertrag rückerstatten. Das kostet ihn richtig Geld.

2. Käuferschutz aktivieren

Verhält sich der Verkäufer entgegen seiner Versprechungen unfair, verweigert er Rücknahme oder Rückerstattung, schalten Sie die Plattform ein, über die er verkauft hat, z. B. Amazon, Check24 oder Ebay. Die Plattformen haben den längeren Hebel, da Sie das Geld mehrere Wochen zurückhalten. Das kann für den Händler schmerzhaft werden.

3. Negative Bewertungen

Nichts hassen Händler mehr, als eine eindeutig negative Beurteilung auf Grund ihres Verhaltens. Sie zieht die Reputation des Händlers runter und er verliert Kunden. Das betrifft sowohl Bewertungen auf den Plattformen, als auch durch Drittanbieter, wie Trusted Shop. Nutzen Sie ihr Recht und machen Sie anderen klar, wer das schwarze Schaf ist.

Abschließender Kommentar:

Die Kampf um den Endkunden in der digitalen Welt hat gerade erst begonnen. Smart Shopping per Sprachassistenten, wie Amazon Echo und Google Home, läuten eine neue Runde im Kampf um den Kunden ein. Dabei werden kleine Händler nur überleben, wenn Sie endlich beginnen, Kunden wirklich ernst zu nehmen. 

Tun sie dies nicht, landen noch mehr Umsätze auf den Plattformen, und dort sind Händler im schlimmsten Fall ein austauschbarer Lieferant mit schmerzenden Daumenschrauben. Die oben genannten Händler About You, Deltatecc und Tink mögen gut skalieren, ihre Kunden nehmen sie offensichtlich jedoch nicht ernst.

 Hamburg Digital Background: 

HANSETECHTEST: Die Freenet Hotspot-App - kost' fast gar nix - bringt auch nix! 
https://hv.hansevalley.de/2018/05/hansetechtest-freenet-hotspot-app.html

HANSETECHTEST: Aus dem Alltag eines BahnComfort-Kunden

HANSETECHTEST: Der Sparkasse neue Kleider: Die Yomo-App.