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Donnerstag, 24. Oktober 2019

HANSEPERSONALITY Tobias Rothkegel: Online-Cookies - aus dem Esel wird kein Pferd.

HAMBURG DIGITAL INTERVIEW

Zuhören, analysieren, Lösungen finden: Spezialist Tobias Rothkegel.
Foto: Karsten Eichhorn, Hamburg
Kochbücher, Rücksäcke und Turnschuhe - sie verfolgen uns über Wetter-Portale, Nachrichten-Streams und TV-Programme hinweg. Schuld sind hinterlistige "Kekse", die sich als kleine Textprogramme auf unserem Browser einnisten - und mit Produkten nerven, die wir nicht haben wollen. Die 1,7 Mrd. € schwere Performance-Marketing-Industrie von Dmexco bis OMR spioniert uns aus bis aufs Unterhemd.

Hinter Cookies und penetranten Rücksäcken steckt eine Branche, die mit tausend Tricks und noch mehr Druck versucht, uns immer wieder zum Online-Shopping zu treiben. Doch jetzt schlägt das Gesetz zurück: Schluss mit erschlichenen Cookies, Schluss mit fadenscheinigen Begründungen. In der Hamburger Online-Marketing-Szene können schon mal die Koffer gepackt werden.

Der Hamburger Rechtsanwalt Tobias Rothkegel ist Experte für Datenschutz und Datennutzung sowie technologiezentrierte und datengetriebene Geschäftsmodelle. Er ist zu Hause in Technologien, Medien und in der Kommunikation - und unser Experte für "Cookies", die alles andere als lecker sind. Unser HANSEPERSONALITY ist Osborne Clarke-Anwalt Tobias Rothkegel:

Zum Auftakt eine ganz persönliche Frage an Dich als Online-User: Nerven Dich Rucksäcke und Turnschuhe, die Dich über diverse Internet-Seiten hinweg verfolgen? Und wie stehst Du zu Ad Blockern? Jetzt ist die Stunde der Wahrheit!


Entweder ich bin für diese Art von Marketing nicht empfänglich oder mittlerweile abgestumpft. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, jemals etwas gekauft bzw. bestellt zu haben, nur weil es mir im Rahmen eines Werbebanners oder ähnlichem vorgeschlagen worden ist. Grundsätzlich ist mir die signifikante Bedeutung von Werbung für die Wirtschaft sowie insbesondere für die Finanzierung von kostenfreien Inhalten im Internet durchaus bewusst. 

Status Quo: Nicht die nötige Transparenz für den Nutzer.

Gleichwohl nervt es unfassbar, wenn man gewisse Seiten vor lauter Bannern, Popups u. ä. gar nicht mehr besuchen bzw. die dortigen Inhalte nicht mehr rezipieren kann. Hinzu kommt der Umstand, dass auf zahlreichen Webseiten mehrere Analyse- und Tracking-Cookies eingesetzt werden und dabei oftmals nicht die nötige Transparenz für den Nutzer geschaffen wird. Insofern sind auch deren Interessen an einem möglichst ungestörten Surfen sowie an dem Schutz ihrer Privatsphäre zu berücksichtigen.

Online-Marketing-Cookie-Praxis: Die Geister, die ich rief ...

In den letzten Jahren ist diese Balance nach meinem Empfinden sehr zulasten der Nutzer gekippt. Der Erfolg von Ad Blockern sowie die gegenwärtige Rechtsprechung des EuGH, nicht nur im Hinblick auf die Voraussetzungen für Marketing-Cookies, sondern auch auf die gemeinsame Verantwortlichkeit von Webseitenbetreibern für die Einbindung von Social-Plugins, sind eine direkte Reaktion darauf. Die Geister, die ich rief, wenn Du so willst.

Es ist fast untergegangen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die in Deutschland gängige Praxis zur Einbindung von Cookies nicht den europarechtlichen Vorgaben entspricht. Was heißt das für Webseitenbetreiber und E-Commerce-Anbieter?

Diese werden größtenteils ihre Cookie-Praktiken fundamental überdenken und überarbeiten müssen. Hintergrund der ganzen Debatte ist, dass der Einsatz von Cookies zu Werbezwecken in Deutschland bislang zulässig war bzw. streng genommen per Gesetz nach wie vor auch noch zulässig ist, solange der Nutzer dem nicht widerspricht. Die korrespondierende europarechtliche Vorgabe sieht jedoch seit 2009 vor, dass das Setzen von Cookies zu solchen Zwecken stets der Einwilligung der Nutzer bedarf.

Anerkannt unzureichende deutsche Widerspruchslösung.

Da es sich hierbei im Gegensatz etwa zur allbekannten DSGVO jedoch um eine Richtlinie handelt, müssen diese Vorgaben durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. So ergeben sich auch die von Land zu Land teilweise unterschiedlichen Regelungen sowie insbesondere die wohl allgemein anerkannt unzureichende deutsche Widerspruchslösung. 

Tracking-Cookies: Eine Einwilligung wird erforderlich sein.

Dies hat der EuGH nunmehr auch bestätigt und statuiert, dass für nicht „unbedingt erforderliche“ Cookies eine Einwilligung der Nutzer eingeholt werden muss. Der BGH muss nunmehr entscheiden, was dies für die bisherige deutsche Regelung bedeutet. Klar ist jedoch, dass die Widerspruchslösung so nicht bestehen bleiben und – wie auch immer im Endeffekt begründet – eine Einwilligung erforderlich sein wird.

Unzählige Tracking-Anbieter spionieren uns als Leser oder Online-Shopper systematisch aus. Wenn Europa mit dem Cookie-Urteil und der E-Privacy-Verordnung den Riegel endgültig vorschiebt: Ist das das Ende des Performance-Marketings, wie wir es bislang kennen?

Für die Online-Marketing-Welt ist das natürlich ein Paukenschlag. Auf der Hand liegt, dass die Conversion-Rate bei der Widerspruchslösung um ein Vielfaches höher ist, als wenn ich im Vorfeld von jedem Nutzer eine Einwilligung erfragen muss. Hierbei ist zu beachten, dass der EuGH auch bereits vorselektierte Ankreuzfelder als nicht hinreichend ansieht. Entsprechendes wird für kleine, leicht übersehbare Cookie-Banner gelten, bei denen durch Weitersurfen eine entsprechende Einwilligung konkludent erteilt werden soll. Das Ende des Performance-Marketings wird es nicht bedeuten.

Eine erhebliche Konsolidierung des Marktes zu erwarten.

Es ist jedoch zu erwarten, dass eine erhebliche Konsolidierung des Markts eintreten wird. Insofern werden Webseiten-Betreiber durch die neue Rechtsprechung – auch im Hinblick auf eine mögliche datenschutzrechtliche Mitverantwortung – gezwungen, sich viel bewusster mit den von ihnen eingesetzten Diensten und Tools zu befassen. Es entspricht eher der Regel, dass Webseitenbetreiber keine Ahnung davon haben, was mit den Daten ihrer Nutzer eigentlich passiert. Dabei haben sie oftmals nicht einmal Schuld daran, da viele solcher Dienste eine Blackbox darstellen. 

Zahlreiche Tracking-Anbieter werden es nicht überleben.

Mit diesem Scheuklappen-Denken werden sie jedoch in vielen Fällen so nicht mehr länger durch die Tür kommen. Dies wird einerseits dazu führen, dass Webseitenbetreiber genauer überlegen werden, welche Analyse-, Tracking- und Retargerting-Dienste sowie Tools sie auch wirklich benötigen. Anderseits werden die Anbieter solcher Dienste stärker die Karten auf den Tisch legen müssen. Dieses Umdenken werden zahlreiche Tracking-Anbieter nicht überleben.

Nun haben wir alle gelernt: Wo ein Urteil ist, bedarf es einer Auslegung. Wie könnten Cookies und damit verbundene Analyse-Tools hinten durch die kalte Küche doch noch zu unseren Nutzerdaten und unserem Surfverhalten kommen. Gibt es womöglich noch ein Schlupfloch?

Die durch das Urteil bestätigte Cookie-Regelungen sind schon äußerst streng. Gänzlich ohne Einwilligung wird es – jedenfalls legal – nicht mehr gehen. Aber Werbe-Cookies sind ja nicht per se tot. Es müssen nur neue, rechtskonforme Einwilligungsmechanismen gefunden werden. So ist zu beachten, dass weder das Gesetz noch der EuGH eine ausdrückliche Einwilligung voraussetzt. So verbleibt nach wie vor grundsätzlich Raum für konkludente, mithin durch schlüssiges Verhalten erteilte Einwilligungen. 

Werbe-Einwilligungen: Die Anbieter müssen kreativ werden.

Solch implizierte Einwilligungen müssen jedoch per Gesetz „unmissverständlich“ sein. Demnach müssen die Anbieter hier kreativ werden. Das Fenster für derartige Einholungsmechanismen ist infolge des Urteils jedoch erheblich kleiner geworden. Denkbar ist der Einsatz alternativer Technologien, die nicht unter die Cookie-Regelung fallen; wie auch immer diese aussehen mögen. Quatsch sind hingegen etwaige Versuche, die auf den Endgeräten der Nutzer abgelegten Dateien nicht als „Cookies“ sondern als „Token“, „Local Storage“ oder wie auch immer zu bezeichnen. 

Cookies, Token, Local Storage? Aus dem Esel wird kein Pferd.

Aus dem Esel wird kein Pferd, nur weil ich ihn als Pferd bezeichne. Auch wird abzuwarten sein, welche Cookie-Regelung die im nächsten oder übernächsten Jahr zu erwartende ePrivacy-Verordnung mit sich bringen wird. Ziemlich sicher ist zwar, dass es bei dem grundsätzlichen Einwilligungserfordernis bleiben wird. Gegenwärtig werden jedoch gewisse Ausnahmen diskutiert, wie etwa für werbefinanzierte Webseiten. Wir werden sehen, wie stark die Lobbyarbeit sich dann im Gesetzestext niederschlagen wird.


Nehmen wir an, der Wildwuchs mit unendlich gesammelten Daten über unser Surfverhalten hat ein Ende: Wie könnte die Vermarktung redaktioneller Inhalte von Online-Publishern und der Vertrieb von Produkten via Internet in Zukunft aussehen? Welche Alternativen siehst Du als Jurist?

Meines Erachtens ist eine entsprechende, zukünftige Ausnahme für werbefinanzierte Inhalte nicht unwahrscheinlich. Dies erscheint mir auch im Rekurs auf die eingangs angesprochenen Interessenausgleich zwischen Nutzern und Webseitenbetreibern als angemessene Lösung. Insofern muss beachtet werden, dass zahlreiche Webseiten ausschließlich über Werbung finanziert werden. Ich sehe auch nicht, dass sich dies in Zukunft ändern wird. So ist die Erwartungshaltung der Nutzer auch, die allermeisten Webseiteninhalte kostenfrei rezipieren zu können. 

Was es heute umsonst gibt, wird zukünftig auch nicht bezahlt.

So faszinierend ich etwa blockchain-gestützte Micro-Payment-Lösungen finde, glaube ich nicht, dass hierdurch das Konsumverhalten der Nutzer maßgeblich beeinflusst werden kann. Was es heute umsonst gibt, für das wird zukünftig auch nicht bezahlt werden. Daher gehe ich auch nicht davon aus, dass sich Abo-Modelle in der Breite durchsetzen werden. Für wahrscheinlich halte ich, dass Webseiten immer mehr zu „Cookie-Walls“ greifen werden. Wenn man den jeweiligen Dienst umsonst nutzen möchte, muss man eben Werbe-Cookies akzeptieren. Alternativ kann man für die Nutzung Betrag X bezahlen. 

Kein Zwang, einen Dienst umsonst und werbefrei anzubieten.

Inwieweit ein solches Vorgehen datenschutzrechtlich zulässig ist, ist bislang wenig ergründet. Maßgebliche Fragestellung ist hierbei, ob eine so erteilte Einwilligung als freiwillig angesehen werden kann. Ich erachte dies als durchaus vertretbar, da vor dem Hintergrund der neben dem informationellen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit niemand gezwungen werden kann, einen Dienst umsonst und werbefrei anzubieten.

Zu guter Letzt unsere Hamburg-Frage: Du arbeitest in Hamburg als Rechtsanwalt mit Technologie-Themen, wie Datenschutz und Datennutzung, E-Commerce, aber auch der Blockchain. Hand aufs Herz: Was läuft bei uns in Sachen Technologien und deren Förderung richtig gut? Und wo könnte man noch eine Schüppe zulegen?


Da ich besonderes Interesse an der Blockchain-Technologie habe und darin massives Transformationspotential sehe, freut es mich sehr, dass in Hamburg gerade im vergangenen Jahr deutlich mehr „Buzz“ um das Thema entstanden ist. Die Blockchance-Konferenz ist hier ein super Beispiel für diese Entwicklung. So wird auch immer mehr internationales Tech-Publikum auf Hamburg aufmerksam. Super ist auch, dass immer mehr Rückendeckung seitens offizieller Einrichtungen, wie der Bürgerschaft, der Handelskammer, der Senatskanzlei u. a. kommt. 

Rückendeckung für Technologie: Die Politik muss am Ball bleiben.

Hamburg war sehr lange – jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung – von der Verlags- und Online-Marketing-Branche dominiert. Daher begrüße ich diese Entwicklung sehr. Die Politik muss jetzt jedoch am Ball bleiben. Auch entwickeln immer mehr mit hinreichendem Kapital ausgestattete Hamburger Traditionsunternehmen langsam Interesse an neuen Technologien, sei es Blockchain, AI oder IoT im Zusammenhang mit der Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle. Hier sehe ich auch einen klaren Standortvorteil im Vergleich etwa zu Berlin. Gleichwohl ist dies nur ein Anfang. 

Für Hamburg halte ich es für besonders zielführend, stärker darauf zu setzen, den hier ansässigen Unternehmen das Potential all dieser neuen Technologien für die Transformation ihres jeweiliges Geschäftsmodell vor Augen zu führen.

Herzlichen Dank für Deine Offenheit!
Das Interview führte Thomas Keup.

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 Hamburg Digital Background: 

Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Cookie-Richtlinie und die Folgen (EN):

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rothkegel bei Osborne Clarke Hamburg:

Kommentar zu Cookies und Targeting im Online-Marketing auf Adzine:

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Sonntag, 2. Juli 2017

HANSEPERSONALITY Prof. Dr. Ralf Strauß: "Am liebsten wollen alle alles auf einmal, und das morgen."

HAMBURG DIGITAL INTERVIEW

"Erfolgreich im modernen Dreikampf." Mit dieser Headline öffnet der "Marketing Innovation Day" 2017 von Deutschem Marketing Verband und der Wirtschaftshochschule HSBA in 10 Tagen in der Handelskammer seine Pforten. Mehr als 1 Dutzend namhafter Sprecher bringen die digitalen Herausforderungen von Marketing, Sales und IT auf die Bühne. Am 12. Juli bleibt nichts verborgen - von Mind-Set und Kollaboration über Fachwissen bis zum Zeitmanagement.


Marketing-Präsident Prof. Dr. Ralf Strauß
Foto: DMV / Thorsten Schmidtkorn
Wie sieht das Mindset bei "Otto" aus? Wie funktioniert die Zusammenarbeit bei "Jung von Matt/Next Alster"? Welche Akzente setzt man bei "Xing"? Und wie sieht der Deutschland-Direktor von "Google" die aktuellen Herausforderungen? Wir haben den Präsidenten des Deutschen Marketing Verbandes gebeten, schon heute ein Spotlight auf Deutschlands Marketing-Abteilungen zu werfen. Unser HANSEPERSONALITY ist Prof. Dr. Ralf Strauß:

Sie sind langjähriger Marketing-Experte - u. a. bei SAP und Volkswagen -, Geschäftsführer einer Marketing-Beratung und Präsident des Deutschen Marketing Verbandes. Sind sich die verantwortlichen Mitarbeiter in den Marketing- und Vertriebsabteilungen Hamburger und bundesweiter Unternehmen der Herausforderungen durch die Digitalisierung bewusst?

Absolut, ja! Die Frage ist ja eine andere: Es dreht sich in den Augen der meisten Unternehmen ja mehr darum a) zu verstehen, was die vielen Begriffe denn tatsächlich alles bedeuten und b), wie diese Konzepte jeweils auf den unternehmensspezifischen Anwendungskontext übersetzt werden können. Und dies im Spannungsfeld zwischen den seit vielen Jahren etablierten Funktionsbereichen Marketing, Vertrieb und IT, den wir ja auch im Rahmen des Marketing Innovation Days aufgreifen werden. Da gibt es auch wenig Unterschiede zwischen dem Mittelstand und größeren Unternehmen.

In welchen Wirtschaftsbranchen sehen Sie mit Ihrer Erfahrung als Marketing-Manager - aber auch als Präsident des Marketing-Verbandes - rundherum ordentlich erledigte Hausaufgaben in Sachen Digitalisierung des Marketings und des Vertriebs? Und in welchen Branchen würden Sie eher mit Alarm-Glocken schellen?

Aus mehr als 40 Projekten und Workshops zum Thema "Best Practices Digitale Transformation" kann man eigentlich sagen, dass es hier keine klare Trennung gibt – beispielsweise gibt es Konsumgüterhersteller, welche Marketing und Vertrieb schon sehr weit digitalisiert haben, gleichzeitig im gleichen Branchensegment wiederum Unternehmen, die hier erst ganz am Anfang stehen. Der größte Hinderungsgrund: Oftmals sind in der Vergangenheit Projekte im Spannungsfeld zwischen Fachbereichen und IT alles andere als erfolgreich gelaufen. Was teilweise für eine nur gedämpfte Euphorie sorgt.


HSBA-Marketing-Professor Dr. Ralf Strauß
Foto: DMV
Als Professor für Digital Marketing und E-Business an der Hamburger Wirtschaftshochschule HSBA, aber auch als Geschäftsführer der Marketing-Beratung "Customer Excellence" beschäftigen Sie sich mit den technologischen Herausforderungen im Marketing. Welche Themen stehen bei den Entscheidern heute auf der Agenda?

Am liebsten wollen alle alles auf einmal, und das morgen. Teilweise geht es zuerst einmal darum, Hausaufgaben zu machen und ein CRM-System einzuführen oder anhand einer Zielgruppenmatrix zu verstehen, welche Kunden und Interessenten am besten über welche Kanäle zu erreichen sind. Oder aber es geht um Performance Marketing bis hin zum Programmatic Advertisement. Das Spektrum an Themen ist ehrlich gesagt komplett unterschiedlich und reicht bis in die IT-Strategie hinein – also die Frage, wie schrittweise moderne IT-Anwendungsarchitekturen realisiert werden können.

Wenn es ein 'One fits all' für die Digitalisierung des Marketings und des Vertriebs für mittelständische wie größere Unternehmen nicht gibt, welchen Weg empfehlen Sie open-minded Entscheidern? Gibt es so etwas wie einen Fahrplan, der helfen kann, die großen Veränderungen systematisch und schrittweise anzupacken?

Aus der Vielzahl an Projekten und Workshops zeigt sich immer wieder, dass es auch hier auf einen Mix ankommt: auf der einen Seite mit anderen Unternehmen auszutauschen und anhand von Best Practices zu lernen, auf der anderen Seite einmal strukturiert das eigene Unternehmen im Rahmen eines Digital Audits zu durchleuchten, die eigenen Handlungsfelder herauszuarbeiten und im Einzelnen mit Best Practices zu vergleichen.

Gehen wir noch einen Schritt weiter: Große Unternehmen wie die Otto Group sprechen von einem "Kulturwandel 4.0", um die eigene Organisation mit 50.000 Mitarbeitern in die digitalisierte Geschäftswelt mitzunehmen. Wo würden Sie als Marketing-Berater in einem Unternehmen anfangen: bei der Kultur, bei den Prozessen oder gar bei den Tools?

Von dem bekannten Management-Professor Peter Drucker gibt es das wahre Wort: 'Culture eats Strategy for Breakfast'. Mit anderen Worten: Wir können uns noch so tolle Strategien überlegen, wenn die Kultur und interne Widerstände deren Umsetzung verhindern, werden wir kaum erfolgreich sein. Daher empfehle ich immer einen Zangenangriff: Auf der einen Seite aus der Sicht des Fachbereichs einmal strukturiert die Handlungsfelder herausarbeiten.

Dazu den Abgleich mit der bestehenden IT-Applikationslandschaft durchführen, dies zu sekundieren mit einer Analyse der - bestehenden vs. erforderlichen - Kompetenzfelder und schließlich der Kultur. Damit verbunden also die Frage aufgreifen, wie bislang Projekte durchgeführt worden sind und was hier jeweils gut oder schlecht gelaufen ist. Oftmals ist die Digitalisierung auch ein guter und willkommener Anlass und "Feigenblatt“, langjährig etablierte Strukturen und Prozesse aufzuräumen. 

Lassen Sie uns an dieser Stelle einen Blick in die Glaskugel wagen: Online Marketing, Performance Marketing, Programmatic Marketing und Content Marketing? Was erwartet die Marketer Hamburger und deutscher Unternehmen als Nächstes und welchen Trend finden Sie persönlich mit Ihrer Erfahrung besonderes interessant?

Ich weiß nicht, welcher Trend absehbar vorherrschend sein wird. Ich denke nur, dass die Beherrschung des Dreikampfs, den wir diskutieren, uns noch in der Grundstruktur lange erhalten bleiben wird. Damit geht es weniger um den nächsten heissen Trend, als vielmehr darum, Strukturen und Prozesse zu schaffen, welche die nächsten Trends und Entwicklungen aufnehmen können.


Zu guter Letzt unsere traditionelle Hamburg-Frage: Wo sehen Sie als Marketing-Repräsentant, als Marketing-Ausbilder und Marketing-Berater die Chancen in der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft und wo sehen Sie besondere Herausforderungen, womöglich die "Schlafende Schöne" aus ihren Träumen reißen zu müssen?

Ich denke – und das ist kein Hamburger Phänomen – wir müssen alle Themen im Umfeld Digitalisierung strukturiert und professionell angehen. Hierzu brauchen wir erfahrene Projektmanager und Best Practices. Was mir eher Sorge macht, sind Social Media-Agenturen, die versuchen, mit den Unternehmen Geschäftsprozesse und IT-Applikationslandschaften unter dem Label „Digitale Transformation“ zu diskutieren. 


Die hier produzierte heisse Luft entweicht aus den Projekten meist sehr schnell und das Projekt erfährt ein Reboot ... verbunden mit hohen Kosten und Frustpotential auf der Seite der handelnden Akteure. Kommunikation, Austausch und Lernen aus Best Practices - wie auf dem Marketing Innovation Day - ist das Gebot der Stunde.

Vielen Dank für die direkten Worte!

Das Interview führte Thomas Keup.


* * *

 Hamburg Digital Background: 

Marketing Innovation Day Hamburg, 12. Juli 2017
http://www.marketingverband.de/veranstaltungen/marketing-innovation-day/

Prof. Dr. Ralf Strauss beim Deutschen Marketing-Verband, DMV
http://www.marketingverband.de/der-dmv/vorstand/

Prof. Dr. Ralf Strauss an der Wirtschaftshochschule HSBA
https://www.hsba.de/hsba/unsere-hochschule/team/professoren/prof-dr-ralf-strauss/


Ihr Hamburg Digital Marketing _____________________________________________


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